Das Weiheamt der Kirche ist dreigliedrig und wird immer vom Bischof der jeweiligen Diözese gespendet: es umfasst Diakon-, Priester- und Bischofsweihe.

Die Weihe gilt für ein ganzes Leben (ähnlich dem Eheversprechen). Nach der zeitiger Regelung ist die Weihe Männern vorbehalten. Sie werden für ihren Dienst in der Nachfolge Christi, zur Auferbauung einer christlichen Gemeinde im Glauben und in der Liebe und zur Erhaltung ihrer Einheit geweiht. Das Weiheamt ist auch ein sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche über Epochen und geographische Grenzen hinweg.

Anmeldungen und Vorbereitungen zu einer Weihe erfolgen immer im jeweiligen (erz-)bischöflichen Ordinariat.