Im aktuellem Zustand ist  unsere kulturhistorisch  einzigartige Sonnholzorgel nicht mehr voll einsetzbar, nur  mehr erschwert spielbar und in ihrem Bestand gefährdet. Vieles an Mängeln, die im Laufe eines Jahres allein schon durch Temperaturunterschiede und schwankende Luftfeuchtigkeit auftraten, wurden nur notdürftig repariert und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Orgel bald nicht mehr spielbar ist.

Die  Probleme sind seit vielen Jahren bekannt und es wurde in der Vergangenheit über eine gründliche Reparatur nachgedacht, konkrete Schritte zur Finalisierung wurden jedoch noch nicht gesetzt.

Erst mit  der notwendigen Renovierung der Westfassade kam ein Nachdenkprozess in Gang, zumal klar wurde, dass im Rahmen der Sanierung der Westwand der Abbau des hinteren Orgelkastens mit den Pedalpfeifen unumgänglich sein werde. So war die Orgelsanierung zwangsweise als Folge der baulichen Sanierung wieder zum Thema geworden.

Ein eigens eingerichtetes Orgel-Comité erhielt vom PGR den Auftrag, Kostenvoranschläge einzuholen, Kontaktgespräche mit den maßgeblichen Stellen von Erzdiözese und Bundesdenkmalamt zu führen und letztlich dem PGR gegenüber eine Empfehlung über die Art der Sanierung, den zu beauftragenden Orgelbaumeister und die Kosten des Projekts abzugeben. Das Orgel-Comité ist sich darüber einig, dass die Orgel auf den Zustand von 1734 zurückgeführt werden soll. Einigkeit besteht auch über die Person des Orgelbaumeisters. Von ihm liegt ein Anbot vor, die Finanzierung ist noch völlig offen. Im April  2014 mit der Finanzkammer der Erzdiözese Wien geführte Gespräche haben ergeben, dass die Pfarre von der Erzdiözese Wien keinen Zuschuss erwarten darf und dass wir von ihr nur einen zinsenlosen  Kredit zugezählt erhalten. Um überhaupt die Zustimmung des Wirtschaftsrates der Erzdiözese Wien zur Orgelsanierung zu erhalten, muss die Pfarre vor Auftragserteilung 50% der Gestehungskosten von  EUR 250.000,00 somit den Betrag von EUR 125.000,00 in bar aufbringen. Das Bundesdenkmalamt wird einen Kostenzuschuss von maximal 15% der Kosten erbringen, aber erst nach Abschluss der Arbeiten.